
Hephata Leben und Hephata Arbeit
Jugendhilfe und Wohnen werden zu „Hephata Leben“; Werkstätten werden zu „Hephata Arbeit“. Lesen Sie alle Hintergründe in unserem jüngsten News-Beitrag.
Viele Frauen erleben Gewalt. Auch Frauen mit Behinderung.
Einige Menschen behandeln Frauen mit Behinderung ungerecht.
Frauen mit Behinderung:
Frauen mit Behinderung erleben häufiger Gewalt als Frauen ohne Behinderung. Und sie werden oft schlechter behandelt als Männer.
Frauenbeauftragte können solchen Frauen helfen. Sie sind Ansprechpartnerinnen.
Sie hören einer Frau zu, wenn sie Probleme hat.
Sie geben ihr Tipps, wo sie sich Hilfe holen kann.
Sie begleiten die Frau, wenn diese nicht alleine mit den Hilfepersonen sprechen möchte.
Sie machen den Frauen Mut.
Wichtig:
Die Frauenbeauftragte darf über diese Probleme mit niemandem reden, nur mit ihrer Stellvertreterin und ihrer Vertrauensperson. Die dürfen auch mit niemandem darüber reden.
Es geht nicht darum, selbst die Probleme zu lösen!
Wer wird Frauenbeauftragte?
Die Frauenbeauftragte ist eine Mitarbeiterin der WfbM.
Es kann sich jede Frau in die Wahlliste schreiben lassen.
Die Liste ist beim Werkstattrat. Alle 4 Jahre wird neu gewählt.
Bedingungen:
Es geht darum, eine erste Ansprechperson bei Frauenthemen zu sein, um dann Beratungen zu holen und die Frauen zu begleiten.
Es geht nicht darum, selbst die Probleme zu lösen!
Gewählt wird die Frauenbeauftragte alle 4 Jahre nur von den Frauen mit Behinderung einer Werkstatt.
Zur gleichen Zeit wird der Werkstattrat neu gewählt von Frauen und Männern mit Behinderung einer Werkstatt.
Alle Frauen mit Behinderung dürfen wählen, die mindestens 6 Monate in der Werkstatt arbeiten.
Gerechnet wird vom 1. Tag im Berufsbildungsbereich.
Nach der Wahl werden die Wahlzettel gezählt.
Die Frau mit den meisten Stimmen wird Frauenbeauftragte.
Die nächste auf der Ergebnisliste wird ihre Stellvertreterin.
Die beiden suchen sich eine Person aus, die sie bei der Arbeit als Frauenbeauftragte unterstützt.
Die Vertrauensperson kann eine Angestellte ohne Behinderung der Werkstatt sein.
Soll es Männerbeauftragte in den Werkstätten geben?
Natürlich können Werkstätten Männerbeauftragte einführen.
Aber: Frauen mit Behinderung müssen besonders geschützt werden, weil sie mehr Probleme bekommen können.
Sie müssen besonders dabei unterstützt werden, ihre Rechte durchzusetzen.
Wer hat bestimmt, dass jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung Frauenbeauftragte haben muss?
2004 Die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV) gilt in allen diakonischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
2009 Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt in ganz Deutschland in Kraft. Bisher ist das in 186 Staaten weltweit der Fall.
2017 In ganz Deutschland tritt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Darin sind viele Gesetze festgeschrieben, die Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft und Selbstbestimmung geben.
Danach wurde die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV) überarbeitet.
Sie gilt seit 01.Juni 2017 in allen diakonischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, also auch bei der Hephata Arbeit.
Eine Regel darin bestimmt, dass jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung Frauenbeauftragte haben muss.
Frauenbeauftragte bei Hephata Arbeit
Die Betriebsstätten der Hephata Arbeit haben 3 Frauenbeauftragte:
Für den Benninghof in Mettmann:
Marie Kittler
Telefon 02104-1378 353
Für Mönchengladbach:
Virginia Müller
Telefon 02161-576 97 73
Für die Betriebsstätten InkluVis
Melanie Reiber
Telefon 02166-929 70
Jugendhilfe und Wohnen werden zu „Hephata Leben“; Werkstätten werden zu „Hephata Arbeit“. Lesen Sie alle Hintergründe in unserem jüngsten News-Beitrag.